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20. Mai 2015 | SPORT

Starten ohne Startrecht

Starten ohne Startrecht:

Alle Reiter sind selbst verantwortlich Ihr Startrecht gemäß den Nationalen Bestimmungen zu überprüfen.

Unser Online-Nennsystem und die Rechenstellen können nicht jede mögliche Konstellation des Startrechts überprüfen. Zwar wird der automatische Überprüfung des Trainerstatus durch die Kopplung von Geschäftsstellendatenbank und Zentralregister in Kürze freigeschaltet, letztlich ist jeder Reiter selbst verantwortlich sein Startrecht zu überprüfen.

Wichtige Einschränkungen finden sich hierfür in den Nationalen Bestimmungen.

Hier einige Beispiele:

- D.h. startet z.B. ein IPZV-Trainer B in einer Pfüfung die nur für die LK 5-7 freigegeben ist, so hat er kein Startrecht, selbst wenn es ihm gelingt Online oder an der Rechenstelle zu nennen. Die Annahme der Nennung durch System und/oder Rechenstelle bedeutet nicht das der Reiter startberechtigt ist. Bei fehlendem Startrecht wird der Reiter in jedem Fall disqualifiziert.

- Letztlich ist nur der Reiter in der Lage sein Startrecht korrekt einzuschätzen und selbstständig zu überprüfen.

Besonders bei Um- und Nachnennungen vor Ort ist die Überprüfung für Rechenstelle, Veranstalter und Verband nur schwer möglich.

Startet ein Reiter mit einem Pferd Futurity und Sportprüfungen so werden er aus dem Prüfungsbereich komplett gestrichen in dem er zuletzt erstmalig gestartet ist.

Eine Rückerstattung von Nenngeld nach erfolgtem Start ist ebenfalls nicht möglich.