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15. Februar 2024 | VERBAND

Projektförderung: Finanzielle Unterstützung für Ortsvereine - jetzt bewerben!

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Auch 2024 möchte der IPZV e.V. drei Projekte der ihm angeschlossenen  Ortsvereine finanziell mit insgesamt 1.000,- Euro unterstützen. Dieses Geld verteilt sich wie folgt auf die Gewinner:

1. Platz: 500,- Euro
2. Platz: 300,- Euro
3. Platz: 200,- Euro

Um die Förderung bewerben können sich alle gemeinnützigen Ortsvereine, die bei der Mitgliederversammlung des IPZV e.V. Stimmrecht haben.

Für welche Art von Projekt Sie sich Unterstützung durch den Bundesverband wünschen, bleibt Ihnen überlassen. Ihrer Kreativität möchten wir keine Grenzen setzen. Wir lassen uns überraschen, was Ihnen wichtig ist. Allerdings darf das Projekt, für das die Förderung angefragt wird, noch nicht begonnen oder gar beendet sein.

Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. Januar bis zum 15. März 2024. Das Antragsformular können Sie jetzt hier ausfüllen.

Leider nicht gefördert werden können:

  • normale oder satzungsmäßige Aufgaben Ihres Vereins
  • Vereinsbälle und Jubiläen
  • Baumaßnahmen
  • Publikationen
  • Bekleidung
  • Fahrtkosten
  • Tombolafinanzierungen und Preisgelder
  • Personal- und Verwaltungskosten
  • begonnene oder abgeschlossene Projekte

Die Gewinner werden im DIP vorgestellt.

Für Ihr Brainstorming hier ein paar Gedanken zum Weiterspinnen:

  • Abfallvermeidung oder Energiesparen auf der Vereinsanlage oder bei Turnierveranstaltungen
  • Tauschbörse oder dauerhafte Leihbörse für Ausrüstung
  • Innovative Ideen zur Mitgliedergewinnung / Mentoren für neue Mitglieder
  • Picknick-Spaziergänge mit Islandpferden für Kindergärten, Grundschulen oder Senioren des Ortes
  • Reparaturtreff, Rettung von Dingen, die der Isifreund verschleißt und beschädigt
  • Artenschutz rund um die Vereinsanlage
  • ...und vieles mehr

Eine Jury, bestehend aus einem Vorstandsmitglied, den Ressortleiterinnen Breitensport und Jugend und einem Mitglied des Länderrates, werden anschließend über die Einsendungen beraten und aus den Projektvorschlägen drei zu fördernde Maßnahmen auswählen. Die Gewinnervereine werden kurzfristig informiert. Absagen erfolgen ohne Begründung. Ein Anspruch auf Projektförderung besteht nicht. Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Projektabschluss, was durch den Ortsverein gegenüber der Bundesgeschäftsstelle anzuzeigen ist. Die Vorlage einer Rechnung ist ab 2024 nicht mehr erforderlich.