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16. März 2017 | VERBAND

JHV: Vorstellung der Kandidaten

Liebe Mitglieder des IPZV,

der Vorstand des IPZV e.V. äußert sich zur umstrittenen Kandidatenvorstellung wie folgt:

In den vergangenen Jahren haben neue Bewerber die Möglichkeit bekommen, sich auf der Gemeinsamen Sitzung von Präsidium und Länderrat (dem Kreis der Landesverbandsvorsitzenden) am Vorabend der Jahreshauptversammlung vorzustellen. Diese Sitzung findet in diesem Jahr am Freitagabend, 17.03., statt. Die JHV folgt am Samstag. Ebenso wurde in den zurückliegenden Jahren immer so verfahren, dass Personen, die zur Wiederwahl standen, sich aus Gründen der Effektivität und Zeitersparnis am Vorabend nicht vorstellten, da diese dem Präsidium und dem Länderrat über die jahrelange Zusammenarbeit bekannt waren.

Dieses Handeln war nicht nur unstrittig, es war auch rechtmäßig und satzungskonform: „Kandidaten für ein Wahlamt werden vom Vorstand dem Präsidium und Länderrat (LR) vorgestellt und in die Mitgliederversammlung eingebracht. (§ 6 Nr. 4.3 unserer Satzung)“.

Auch in diesem Jahr ist der Vorstand so verfahren. Wir haben die ehemaligen Ressortleiter, die am 14.01.2017 zurücktraten und nun wieder für dasselbe Amt kandidieren, nicht zur Sitzung am Vorabend eingeladen. Diejenigen, die neu für ein Amt kandidieren, haben wir eingeladen. Nun sind die Wahlen in diesem Jahr naturgemäß in besonderer Weise umstritten. Unsere Einladungen und Nichteinladungen werden in verschiedenen Schreiben von Landesverbandsvorsitzenden heftig kritisiert. Man wirft uns nicht rechtmäßiges und nicht satzungsgemäßes Handeln vor. Da jedoch die Satzung in keiner Weise festlegt, wie wir mit den Einladungen zur Vorstellung verfahren müssen, weisen wir diese Vorwürfe entschieden zurück. Wir sind so verfahren, wie es über Jahre hinweg mit dem Länderrat abgestimmt war.

Wir weisen auch den Vorwurf mit Nachdruck zurück, wir seien undemokratisch oder bevorzugten bestimmte Kandidaten. Stattdessen haben wir durchaus den Eindruck, es werde mit zweierlei Maß gemessen. So empfinden wir es als unfair, die Vorstellung bekannter Personen zu fordern mit dem Hinweis, man möchte deren Konzepte kennenlernen, dies jedoch den nicht fristgerechten Kandidaten zu verweigern. Diese Forderung ist so an uns mehrfach herangetragen worden! Manche wollen offenbar lieber auf der JHV sozusagen „mit geschlossenen Augen und Ohren“ darüber entscheiden, ob die nicht fristgerechten Bewerber zur Wahl zugelassen werden oder nicht. Dem werden wir uns nicht anschließen.

  • Wir haben uns entschlossen, die Bewerber, die bis zum 14.01.2017 noch im Amt eines Ressortleiters waren und die sich am 18.03.2017 um dasselbe Amt bewerben, zur Vorstellung in der Gemeinsamen Sitzung einzuladen.
  • Wir laden aber auch die Kandidaten ein, die sich nicht fristgerecht beworben haben. Wie ich schon ausgeführt habe und wie es von einer Expertise des Anwalts gestützt wird, der uns schon mehrfach in IPZV-Dingen beraten hat, gibt es in unserer Satzung nichts, was dagegen spricht. Das gilt im Übrigen auch für die Veröffentlichung der nicht fristgerechten Kandidaturen.

Damit haben alle Kandidaten, ob fristgerecht oder nicht, die Möglichkeit sich den wichtigsten Gremien am Vorabend einer spannenden Wahl vorzustellen. Wir hoffen unser Vorgehen führt zu einer gewissen Beruhigung der Gemüter.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Zingsheim, Präsident IPZV e.V.