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05. Oktober 2017 | VERBAND

Jäger erschießt Islandpferd

Kirchboitzen - Ein 65-jähriger Jäger hat am Sonntagabend mit seinem Jagdgewehr vom Hochsitz aus ein Islandpferd erschossen, das er für ein Wildschwein hielt. Den Vorfall meldete er persönlich.

Der Jäger besitzt einen gültigen Jagdschein, teilt die Polizei mit. Der Weidepächter, die Pferdebesitzer sowie ein Tierarzt waren ebenfalls vor Ort. Im hinteren Teil der Weide lag das erschossene dunkelbraune Pferd im über 1,20 Meter hohen Gras.

Die Polizeibeamten leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein und gaben auch einen Bericht zum Landkreis Heidekreis als Waffenbehörde zwecks Überprüfung der Jagderlaubnis.

***Aktualisierung, 3. Oktober***

Gestütsbesitzer Anoush Bargh hat sich zwei Tage nach dem Vorfall zu Wort gemeldet. Am Montag haben die Besitzer die betroffene Außenweide gemeinsam mit einem Vertreter der Jägergesellschaft begangen. Auf der Weide seien seit fünf Monaten rund um die Uhr fünf Islandpferde untergebracht, erläutert Bargh. 80 Prozent der Weidefläche seien gut einsehbar, der Rest ist zum Teil von Moor und bedeckt und daher von Schilf bewachsen.

Diese Fakten, klagt Bargh, hätten dem ortskundigen Jagdpächter bewusst sein müssen. Der Hochsitz, auf dem er zum Zeitpunkt des Schusses saß, befindet sich nach Aussage Barghs in 182 Metern Entfernung. Schon gegen 18 Uhr seien vom Hochsitz aus nur noch Umrisse zu erkennen.

Als Folge des[nbsp]„tragischen, aber nicht mehr zu ändernden“ Falles hofft Anoush Bargh darauf, dass die Rechtslage in Deutschland überdacht wird. Trotz der Schutzmaßnahmen, die die Gestütsbesitzer für ihre Weiden übernehmen, sehe das Jagdrecht derzeit vor, dass in dem Raum geschossen werden darf. Dies sei aber[nbsp]„unverantwortlich“, da eine Vielzahl von Szenarien denkbar sind, die zu einer Verletzung oder dem Verlust der Tiere führen können.

Außerdem fordere eine Verlängerung des Jagdscheins nur das rechtzeitige Einreichen des Scheins, nicht aber den Nachweis der physischen Fähigkeiten des Jägers.[nbsp]

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Quelle:[nbsp]Kreiszeitung Verlagsgesellschaft mbH [&] Co. KG[nbsp][nbsp]