Aktuell kann für die FIZO Veranstaltungen Neuler, Verden, Ellringen und Wurz genannt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine neue Regelung der FEIF Rules & Regulations im Bereich Zucht B 3.3 hinweisen.
Seit dem 01.04.2026 kann ein Pferd auch ausschließlich die Reiteigenschaften auf einer FIZO beurteilen lassen, wenn dieses Pferd 5-Jährig oder älter bereits eine Exterieurbeurteilung erhalten hat (gilt für Gebäudebeurteilungen ab 2026). Diese muss nicht mehr zwangsläufig aus einer kompletten Beurteilung stammen, sondern kann auch nur eine alleinstehende Gebäudebeurteilung gewesen sein. Die Note als auch die genommenen Maße (ausgenommen ist die Huflänge) der letzten Exterieurbeurteilung werden dann übernommen.
Wer ausschließlich die Reiteigenschaften seines Pferdes beurteilen lassen möchte, der kann bei der Nennung unter Mein IPZV die Prüfung „Hengst/Stute/Wallach ab Jahrgang 2021 (nur RE) (1.2)“ auswählen.