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23. April 2018 | VERBAND

Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung

Zum 25. Mai tritt die europäische Datenschutzgrundverordung DSGVO in Kraft. Viele unserer Vereine machen sich Gedanken, was das für sie bedeutet, daher eine kleine Hilfestellung.

Wenn in Vereinen weniger als 10 Personen mit der Verarbeitung der Mitgliederdaten befasst sind, ist kein Datenschutzbeauftragter erforderlich. So dürfte es bei den meisten unserer Ortsvereine sein.

Handlungsbedarf dürfte aber für alle bei

  • Datenschutzerklärungen und
  • Impressum von Homepages und
  • Facebook-Seiten bestehen.

Dort müsst ihr einen Text veröffentlichen, der die Besucher eurer HP darüber informiert, ob seine Daten getrackt und gespeichert werden, z.B. über Google-Analytics, und wann sie gelöscht werden.
Wir werden auf der Dachverbands-HP die erforderlichen Umstellungen vor dem 25. Mai vornehmen, schaut euch die Formulierungen dort an.

  • Wer auf seiner HP Kontaktformulare anbietet, muss eine https-Seite haben (nicht nur http).
  • Wer Veranstalter ist, muss mit seinen Rechenstellen neue Datenschutzvereinbarungen treffen.

Eine Übersicht über die Anforderungen für Vereine findet Ihr hier:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf‬

Dieses Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Vereine solltet Ihr auf jeden Fall ausfüllen und entsprechend dokumentieren:
https://www.lda.bayern.de/…/muster_1_verein_verzeichnis.pdf‬

Kostenlose weitere Informationen hier:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/…/OH-Datensch…

https://datenschutz.saarland.de/ds-grundveror…/einleitendes/

Für 5,50 Euro kann man sich eine wirklich empfehlenswerte Broschüre vom Beck-Verlag besorgen, in der alle Fragen rund um Vereine nochmals detailliert beschrieben und behandelt werden:
https://www.amazon.de/Erste-Datenschutz-Grundv…/…/3406716628