News

30. März 2014 | DIP

Quo vadis Hufbeschlag?

Das Feedback auf den Beitrag von Tina Pantel zur Verwendung von Hufschuhen im letzten Heft (DIP 1/14, Seite 74 ff.) hat gezeigt, dass das Interesse an dieser Alternative zum Beschlag sehr groß ist.

Ines (IPZV Trainer C) vom Team Töltrausch (http://www.toeltrausch.de/) hat sich tief in die Thematik eingearbeitet und einige ihrer Reitschüler beim Umstieg begleitet. Im neuen Heft (DIP 2/14) beschreibt sie die Hintergründe, warum barhuf reiten gut für die Gesundheit der Pferde ist.

Ergänzend zum Artikel empfiehlt sie zwei Videos:

Erklärung des Hufmechanismus:

http://www.youtube.com/watch?v=EL_45ml-TlI[&]feature=c4-overview[&]playnext=1[&]list=TL2CDhMJ3J2XM

und

Erklärung der Krafteinwirkung beim Eisenbeschlag:

http://www.youtube.com/watch?v=df1w7dUoATM[&]feature=c4-overview[&]playnext=1[&]list=TLrIBbfQq6uGw

[nbsp]

Übrigens, was viele nicht wissen: Das Reglement (FIPO) erlaubt es durchaus, mit einem unbeschlagenen Pferd an Turnierprüfungen teilzunehmen:

FIPO 2012 (deutsch), Seite D-18 (http://www.ipzv.de/sport-downloads-regelwerke.html)

"2.3.2 Eisen
Falls ein Pferd beschlagen ist müssen alle vier Hufe beschlagen sein. Wenn ein
Pferd beschlagen ist, dann nur mit solchen Eisen, die für den Beschlag eines Pferdes
vorgesehen sind. Alle Eisen müssen am hinteren Ende geöffnet sein. Alle vier Eisen
müssen aus dem gleichen Material sein. Das verwendete Material darf das
spezifische Gewicht eines handelsüblichen Schmiedeeisens4 nicht überschreiten.
Das Hufeisen darf maximal 10,0 mm dick und 23,0 mm breit sein (einschließlich
Abnutzung) und muss eine gleichmäßig verlaufende Form haben.
Die Entscheidung der Richter hinsichtlich der Zulässigkeit eines Eisens bei einer
bestimmten Veranstaltung ist endgültig für die jeweilige Veranstaltung."