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03. Juni 2016 | SPORT

Verwendung des Bundesadlers

Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass der Einsatz des so genannten Bundesadlers durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) klar geregelt ist. Der IPZV e.V., als Anschlussverband der FN, erkennt diese Regelungen uneingeschränkt an.

BMI, DOSB, unsere DOKR-Ausrüster und Team-Sponsoren achten inzwischen sehr genau auf die korrekte Verwendung des Bundesadlers.

Abgeleitet aus den BMI-Regelungen und den Verträgen mit Ausrüstern und Sponsoren ergeben sich folgende Vorgaben:

  • Kadermitglieder dürfen den Bundesadler für die Dauer der Kaderzugehörigkeit bei nationalen und internationalen Turnieren nur auf bestimmten Ausrüstungsgegenständen verwenden.[nbsp]
  • Der Bundesadler darf ausschließlich auf Kaderjacke, Sakko und Frack in Verbindung mit dem Logo des jeweiligen IPZV-Ausrüsters verwendet werden.
  • Privatsponsoren sind auf Kaderjacke, Sakko/ Frack in Verbindung mit dem Bundesadler nicht zulässig.

Dies hat zur Folge, dass der Bundesadler nach seinem Einsatz während einer WM oder MEM, ohne weitere, gesonderte Aufforderung durch den Verband, von dem Ausrüstungsgegenstand zu entfernen ist. Der Kaderaktive steht hier in der Verantwortung der Umsetzung.

IPZV e.V.
Thomas Schiller

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