Ab 2026 orientiert sich der IPZV e. V. bei der Influenza-Impfregelung an den Vorgaben der FEIF, die den FEI-Regeln entsprechen. Damit schaffen wir einheitliche, international kompatible Standards, die die Turnierteilnahme für Reiterinnen und Reiter aus dem In- und Ausland erleichtern.
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen: Die erste und zweite Impfung müssen in einem Abstand von 21 bis 60 Tagen erfolgen. Die dritte Impfung muss spätestens sechs Monate plus 21 Tage nach der zweiten Impfung erfolgen. Nach Abschluss der Grundimmunisierung ist eine jährliche Auffrischungsimpfung ausreichend.
Für eine Turnierteilnahme gilt:
Dabei ist zu beachten, dass der gesamte Turnierzeitraum innerhalb dieses Zeitraums liegt.
Beispiele:
Ganzjährige Turnierstarts:
Mindestens zwei Auffrischungen pro Jahr im Abstand von höchstens sechs Monaten und 21 Tagen, z. B. März und September, damit das Pferd jederzeit startberechtigt bleibt.
Turnierstarts nur im Sommer:
Wenn ein Pferd ausschließlich über die Sommermonate an Turnieren teilnehmen soll, muss die jährliche Auffrischungsimpfung so terminiert werden, dass alle Turniere im dem oben angegeben Zeitraum (Sieben Tage vor Ankunft auf dem Turniergelände und höchstens sechs Monate plus 21 Tage) liegen.
Beispiel:
Zweite Grundimmunisierungsimpfung oder letzte Auffrischungsimpfung: 1. April → Turnierstart/Anreise ab 8. April möglich. → Letzter möglicher Turniertag der Saison: 22. Oktober
Die nächste Auffrischung muss dann erst wieder vor der Saison im folgenden Frühjahr erfolgen. Auf diese Weise genügt für saisonale Turnierreiter eine jährliche Auffrischung.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) empfiehlt eine halbjährliche Auffrischungsimpfung.
Zur besseren Orientierung stellen wir das Impfschema Influenza gemäß FEI – Stand 112025.pdf zur Verfügung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.