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18. Januar 2010 | RICHTEN

Richterausbildung

Anwärter, die sich seit 2006 in der Richterausbildung befinden und[nbsp]Teilprüfungen auf B-Niveau bestanden haben werden wie folgt behandelt:[nbsp]


1.[nbsp]
Die nicht bestandenen Teile können bis spätestens 2012 auf B-Niveau wiederholt werden. (bzw. Dressur auf A Niveau ergänzen. Prüfungswahl auf C oder B-Niveau möglich)[nbsp]

2.[nbsp]
Alle Richteranwärter, die 2 der 3 in der bisherigen Ausbildung angebotenen Kurse absolviert haben und die Scheine als bestanden vorweisen[nbsp]
können gelten als in der Ausbildung befindlich.[nbsp]

3.[nbsp]
Die unter 1 und zwei beschriebenen Anwärter benötigen KEIN goldenes Reitabzeichen.[nbsp]

4.[nbsp]
Die Richter, die 2009 die Richterprüfung bestehen bzw. bestanden haben erhalten wie gehabt die C-Lizenz. Sie können die B-Lizenz wie beschrieben durch Richteinsätze bzw. Praktika (6 in zwei Jahren) erhalten. Zum Erhalt[nbsp]
der A - Lizenz muss ab 2010 eine Prüfung abgelegt werden.[nbsp]