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26. April 2016 | BREITENSPORT

IPZV gibt Stellungnahme zum neuen Reitrecht in NRW ab

Der IPZV hat gemeinsam mit den Landesverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe eine Stellungnahme zum neuen Reitrecht in NRW abgegeben. Diese wird voraussichtlich im zuständigen Ausschuss für für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz[nbsp]am 30.5.2016 behandelt. Das Dokument findet sich in der Anlage.

Im aktuellen Gesetzentwurf wird das Reiten auf Fahrwegen (zweispurige Wege) im Wald grundsätzlich erlaubt. Auch das Verbot des Reitens auf Wanderwegen entfällt. Dieses sind einige positive Aspekte. Negativ ist, dass das Führen von Pferden dem Reiten gleichgesetzt wird und das das Reiten mit Hunden grunsätzlich verboten wird.

Der IPZV unterstützt als Anschlussverband der FN die gemeinsam mit der VFD erarbeitete Stellungnahme zum Landesnaturschutzgesetz. Wir sind im direkten Gespäch mit vom Landtag zu diesen Thema berufenen Sachverständigen, der FN und den Landesreiterverbänden. Sicher macht es Sinn, dass IPZV-Mitglieder mit guten Kontakten zu den Ausschussmitgliedern, diese auf unsere Bedenken hinweisen.

Den aktuellen Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/11154[&]quelle=alle