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16. Oktober 2019 | VERBAND

60 Fragen & Antworten in vier Stunden ...

Am 11.10.2019 fand ein Gespräch zwischen dem kommissarischen Präsidenten des IPZV Peter Nagel, dem Mitglied des Länderrates Fritz Finke und Heike Mertens, Direktmitglied des IPZV, in der Geschäftsstelle in Laatzen statt. Inhalt des Gespräches waren die von Heike Mertens gestellten Fragen um Geschäftsvorfälle im IPZV, die auf der Jahreshauptversammlung nicht beantwortet wurden.

Der im April 2019 dem IPZV vorgelegte Fragenkatalog wurde in guter konstruktiver Atmosphäre durchgearbeitet. Zusammenfassend konnte dabei folgendes geklärt werden:

Der mit Jens Maxheimer abgeschlossene Vertrag wurde für den IPZV allein vom damaligen Präsidenten Uli Döing abgeschlossen. Nach bisherigen Erkenntnissen war kein Mitglied des Verbandes -außer den beiden Genannten- an den Vertragsverhandlungen und dem Vertragsabschluss beteiligt, insbesondere auch nicht der Länderrat oder ein anderes Mitglied des Vorstandes. Es gab keinen Beschluss, der den Abschluss dieses Vertrages in der praktizierten Form vorsah. Der[nbsp]ehemalige[nbsp]Präsident Uli Döing hat hierzu mit Rechtsanwalt Dyhr womöglich geführten Schriftverkehr bisher nicht dem IPZV übergeben. Es konnte daher in dem Gespräch nicht geprüft werden, ob der Vertrag in einer anwaltlichen Stellungnahme als ordnungsgemäß oder satzungsgemäß bezeichnet wurde. Uli Döing wird gebeten, diese anwaltliche Stellungnahme, auf die er sich vor dem Schiedsgericht bezogen hat, herauszugeben. Es wird geklärt, ob eine Stellungnahme des Steuerberaters vorlag.

Auch nach Abschluss des Vertrages wurden bis Anfang März 2018 nach bisherigen Erkenntnissen weder der Länderrat noch die weiteren Mitglieder des Präsidiums über die Existenz des Vertrages informiert. Auch nach diesem Zeitpunkt war nur die Existenz des Vertrages bekannt, bis Juni 2018 aber nicht der genaue Inhalt des Vertrages.

Abgerechnet wurden auf der Grundlage dieses Vertrages die Monate Januar 2018 bis März 2019.

Der Vertrag wurde in dem Gespräch vorgelegt. In dem Vertrag findet sich die Feststellung: "Nach Billigung durch die Landesverbände schließen die Parteien den nachfolgenden Vertrag". Die Gesprächsteilnehmer stellten hierzu fest, dass es wegen dieser wahrheitswidrigen Feststellung[nbsp]nicht nachvollziehbar ist, weshalb im Schiedsgerichtsverfahren von nur fahrlässigen Sorgfaltspflichtverstößen die Rede war.

Die Leistungsbeschreibung ist in dem Vertrag allgemein gehalten. Es ist von [nbsp]"Reorganisation der Geschäftsstelle", "Analyse des Bedarfs für die Tätigkeit der Geschäftsstelle" und "Übernahme aller Aufgaben einer Geschäftsführung im Auftrag des Vorstandes" die Rede. Jens Maxheimer wird in dem Vertrag die Befugnis zum Abschluss und zur Kündigung von Mitarbeitern des IPZV erteilt.[nbsp]

Der Vertrag enthält keine Begrenzung, wie viel Tage pro Monat höchstens abgerechnet werden dürfen und ab welcher Stundenzahl pro Tag die volle Tagesgebühr abgerechnet werden darf. Im Durchschnitt wurden in 15 Monaten ca. sieben Tagessätze pro Monat abgerechnet. Damit hat Jens Maxheimer auf der Basis der Leistungstage mehr als 2 1/2 mal soviel wie der vorherige Geschäftsführer erhalten.

Jens Maxheimer hat in seiner Zeit als Interims-Geschäftsführer eine Auszubildende und eine Vollzeitmitarbeiterin eingestellt, die auch weiterhin für den IPZV gute Arbeit leisten. Ein weiteres Arbeitsverhältnis endete nach 3 Monaten.

Über die Arbeitsergebnisse von Jens Maxheimer gibt es keine Tätigkeitsberichte. Die Abrechnungen sind nicht nachvollziehbar, weder ist nachvollziehbar, für welche Tage die Rechnungsbeträge geltend gemacht werden, noch sind die Fahrtkosten aufgeschlüsselt oder nachvollziehbar.

Die ersten beiden Rechnungen wurden vor Begleichung von Uli Döing freigegeben, auf die Vorlage der weiteren Rechnungen wurde offenbar verzichtet. Eine Prüfung dieser Rechnungen vor Bezahlung fand also nicht statt.

Die an Jens Maxheimer ausgezahlten Beträge wurden inzwischen von dem hierfür[nbsp]beauftragten Anwalt außergerichtlich zurückgefordert. Die außergerichtliche Korrespondenz ist noch nicht abgeschlossen. Eine gerichtliche Geltendmachung wird bei fruchtlosem[nbsp]Verstreichen der gesetzten Fristen erfolgen, wenn weiterhin weder eine Rückzahlung noch eine nachvollziehbare Abrechnung erfolgt.[nbsp]

Die Arbeitsergebnisse von Jens Maxheimer lassen sich nach derzeitiger Einschätzung mit einem Aufwand von über 100 Tagen Arbeitszeit nicht in Einklang bringen.[nbsp]

Eine Überprüfung der Konten des IPZV hat folgende Insichgeschäfte ergeben: Der bereits bekannte Hardwarevertrag wurde im Wege des Insichgeschäfts abgeschlossen und eine Kostenrechnung für die Renovierung der ehemaligen Geschäftsstelle in Höhe von 4.000,00 € bezahlt.[nbsp]

Der IPZV hat keine Bürgschaft für die Ausgestaltung der WM übernommen. Neben dem veröffentlichten Vertrag zwischen dem IPZV und dem ISB gab es weitere Absprachen, die sich auf die Tombola, das DIP und den Stand des IPZV auf dem Gelände bezogen.

Die Satzung ist überarbeitet worden und befindet sich derzeit in der Abstimmungs- und Überprüfungsphase. So soll künftig verhindert werden, dass einzelne Personen im Alleingang weitreichende Verträge abschließen können. Peter Nagel erinnerte daran, dass der Vertrag schon nach der aktuellen Satzung nicht ordnungsgemäß war.[nbsp]

Einige Fragen, die sich an den vorherigen[nbsp]Präsidenten des IPZV richteten und die sich z.B. auf die Motive für das gewählte Vorgehen beziehen, konnten naturgemäß nicht beantwortet werden.

Zur Frage, ob der IPZV verpflichtet gewesen wäre, das Verfahren vor dem Schiedsgericht zu übernehmen, konnte keine Einigkeit erzielt werden. Peter Nagel sagte zu, diese Thematik noch einmal in den Gremien zur Sprache zu bringen und juristisch prüfen zu lassen.

Einigkeit konnte dahingehend erzielt werden, dass die Fortsetzung des zivilrechtlichen Verfahrens erforderlich ist.[nbsp]Alle Beteiligten des Gesprächs waren sich ferner einig, dass ein Vertrag diesen Inhaltes nicht hätte abgeschlossen werden dürfen, da weitreichende Befugnisse an den Geschäftsführer übertragen wurden, die ohne jede Kontrolle oder Rücksprache ausgeübt werden konnten und ausgeübt wurden. Der Vertrag war nicht satzungskonform. Die Wahl zum Schatzmeister im April 2018 war ebenfalls nicht satzungskonform. Durch den Abschluss dieses Vertrages und die Begleitumstände während der Laufzeit ist dem Verband ein schwerer[nbsp]ideeller Schaden entstanden. Die Aufarbeitung der Frage eines materiellen Schadens ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter betrieben.

Heike Mertens, Mitglied des IPZV e.V.

Peter Nagel, komm. Präsident des IPZV e.V.

Fritz Finke, Mitglied des IPZV e.V. Länderrates