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09. Juni 2022 | ZUCHT

Hengste benötigen zwingend eine DNA-Überprüfung der Abstammung

- Korrektur durch Verfasser vom 10. Juni 2022 -

Nachkommen ansonsten nicht vollständig reinrassig

Aus aktuellem Anlass, einige Rückfragen wurden bereits gestellt, möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Väter von Fohlen, welche zur Eintragung bei den Zuchtverbänden außerhalb Islands vorgestellt werden, zwingend mittels DNA abstammungsüberprüft sein müssen (siehe FEIF Breeding Rules G3.5.4). Sollte dieser Nachweis nicht vorhanden sein, bekommt das Fohlen nur dann eine Tierzuchtbescheinigung als Islandpferd, wenn der Vater in den Anhang eingetragen wird. Diese Pferde sind nicht eintragungsfähig in das Hengstbuch I oder Hengstbuch II bzw. Stutbuch I und II.

Speziell für importierte tragende Stuten (hauptsächlich aus Island) müssen die Importeure/Besitzer im Vorfeld darauf achten, dass das Vatertier DNA-überprüft ist. Sofern in Worldfengur keine DNA beim Hengst hinterlegt ist, empfiehlt sich sofort mit dem Hengsthalter in Kontakt zu treten. Noch besser bereits vor der Deckperiode.

Horst Gerhold | IPZV Ressortleitung Zucht