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22. Dezember 2022 | VERBAND, SPORT

Herpesimpflicht ab 1. Januar 2023 doch verbindlich – Aussetzung muss widerrufen werden

Der auf der Gemeinsamen Sitzung von Präsidium und Länderrat am 26.11.2022 gefasste Beschluss zur Aussetzung der Herpesimpflicht muss leider zurückgenommen werden, die Veröffentlichung hierzu in den Medien der Islandpferdeszene war etwas voreilig und vor Genehmigung des offiziellen Protokolls hierzu.

Als Anschlussverband der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, FN, unterliegen wir deren Bestimmungen nach Satzung und LPO. In dieser LPO ist in § 170 festgelegt, dass der IPZV sich für Turnierprüfungen ein eigenes Regelwerk, die IPO, gibt. Diese sportlichen Bestimmungen sind Bestandteil der LPO, alle anderen Bestimmungen der LPO gelten auch für uns, darunter auch die Impfpflicht, die sich in § 66 wiederfindet und ab 01.01.2023 gültig ist.

Es bleibt also bei der von unserer Arbeitsgruppe Herpes empfohlenen und von Präsidium und Länderrat im Januar 2022 beschlossenen Herpesimpfpflicht ab 01.01.2023. Allerdings gilt dies nur für sportliche Wettbewerbe, für die Zucht bleibt sie, analog zur FN, ausgesetzt, bis auch hier eine verbindliche Regelung gefunden wird.

Für die in der Zwischenzeit entstandene Unruhe und Unsicherheit zum Thema Herpesimpfpflicht möchte ich mich auch im Namen des Präsidiums und des Länderrats entschuldigen.

Peter Nagel
Präsident IPZV e. V.