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23. März 2017 | RICHTEN

Information der Ressortleitung / Anerkennung von nationalen Sportrichterlizenzen aus anderen Feif-Mitgliedsstaaten in Deutschland

Die Ressortleitung informiert über einen Beschluss des Richtausschusses vom Herbst 2016 bezüglich Anerkennung nationalen Sportrichterlizenzen aus anderen Feif-Mitgliedsstaaten in Deutschland:

1) Inhaber/-innen von nationalen Sportrichterlizenzen aus anderen FEIF-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland wie IPZV-Sportrichter C behandelt.

2) Allerdings dürfen diese Richter/-innen nationale Prüfungen der IPO erst dann richten, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie die IPZV-Richterlehrgänge C „Grundlagen Dressur“ und „Sonstige Prüfungen“ (je 2 Tage) erfolgreich mit der schriftlichen Prüfung abgeschlossen haben.

Marion Heib