IPZV-Rittbegleiter: Änderungen der IPO beschlossen14.04.12
Zukünftig kann der Vorbereitungslehrgang zum Rittbegleiter auch von Trainern C durchgeführt und von API-Prüfern C abgenommen werden. Präsidium und Länderrat und Länderrat haben dem gemeinsam gestellten Antrag der Ressorts Ausbildung und Breitensport zugestimmt. Zudem können ab sofort alle die Prüfung zum Rittbegleiter ablegen, die entweder das IPZV-Freizeitreitabzeichen Bronze oder das Reitabzeichen Bronze besitzen. Die detaillierte Beschreibung der vollständigen Zulassungsvoraussetzungen findet man in den Ausführungsbestimmungen der API.
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