Islandpferde-Reiter- und Züchterverband e.V.

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Die Jugendleitung informiert

Die Jugendleitung informiert über eine Ergänzung im Regelwerk für die ReiterInnen der Jugend- und Juniorenklasse:

Vorläufige Änderung des § 9 Absatz 9.4 IPO 2011 – Teil A I: Allgemeine Bestimmungen, Nationale Bestimmungen

Für die ReiterInnen der Jugend – und Juniorenklassen, die die Qualifkation für die LK 1 einmalig erreicht haben, ist es möglich, noch einmalig in derselben Reiter-Pferdkombination zwei Leistungklassen tiefer zu starten.
Diese Änderung wurde durch den Jugendausschuss mit sofortiger Wirkung beschlossen.


Artikel drucken   Aktualisiert: 27.05.2011 - 08:38 Uhr
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